Viele Rentner und Rentnerinnen müssen eine Steuererklärung abgeben. Dabei lassen sich einige Posten geltend machen, um bares Geld sparen zu können.
München – Mit der Rentenerhöhung zum 1. Juli werden Hunderttausende Rentner und Rentnerinnen nach Angaben des Finanzministeriums steuerpflichtig. Denn sie werden mit den höheren Einkünften den sogenannten Grundfreibetrag von derzeit 10.908 Euro für Alleinstehende oder 21.816 Euro für zusammenveranlagte Ehepaare überschreiten und müssen damit auf einen Teil ihrer Rente Steuern bezahlen. Was Rentenbeziehende bei der Steuererklärung beachten sollten.
Ab wann müssen Rentenbeziehende eine Steuererklärung abgeben?
Maßgeblich für die Abgabe einer Steuererklärung ist das Gesamteinkommen – additionally neben der gesetzlichen Rente etwa auch Einkünfte aus privater Vorsorge, Mieteinnahmen und Kapitaleinkünfte. Von der Gesamtbruttorente gehen laut Lohnsteuerhilfe Bayern (Lohi) dann zunächst noch die Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherung ab. Außerdem muss der individuelle Rentenfreibetrag in Abzug gebracht werden, der nach Einzelfall verschieden ausfallen kann – je nach Jahr des Renteneintritts.
Wer dann noch immer über dem Grundfreibetrag liegt oder vom Finanzamt dazu aufgefordert wird, muss eine Steuerklärung abgeben. Doch auch wenn man dann zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet ist, bedeutet das nicht zwangsläufig, dass man auch Steuern zahlen muss, erklärt die Vereinigte Lohnsteuerhilfe. Denn von den Jahreseinnahmen lassen sich noch weitere Posten geltend machen.
Steuererklärung: Welche Posten können Rentnenbeziehende geltend machen?
Laut Lohi können diese weiteren Posten in der Steuererklärung unter anderem sein:
- Ausgaben für Handwerker oder haushaltsnahe Dienstleistungen
- Mietnebenkosten
- Krankheitskosten
- Ausgaben für Medikamente
- Zahnersatz
- Brillen
- Prothesen
- Kur- oder Krankenhausaufenthalte
- Spenden
Und: Wer einen Behinderungsgrad nachweisen kann, profitiere außerdem vom Behinderten-Pauschbetrag, der zwischen 384 und 7400 Euro beträgt.
Welche Formulare sind für Rentenbeziehende bei der Steuererklärung wichtig?
Wer in der Rente eine Steuererklärung abgeben muss, hat andere Anlagen zum Ausfüllen als in der Erwerbstätigkeit. So gibt es für die gesetzliche Rente die Anlage R, bei Betriebsrente und Riester-Vertrag die Anlage R-AV/bAV. Renten aus dem Ausland müssen unter der Anlage R-AUS eingetragen werden. Wer eine Pension bezieht oder neben dem Rentenbezug arbeitet, hat die Anlage N. Und natürlich sollten weiter die Anlagen Vorsorgeaufwand, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen beim Ausfüllen beachtet werden.
Was ist bei der Hinterbliebenenrente zu beachten?
Wichtig: In dem Jahr, in dem der Ehepartner stirbt, und im Folgejahr wird man durch die Hinterbliebenenrente meist nicht steuerpflichtig, wenn man als rentenbeziehende Individual zuvor keine Steuern zahlen musste. Das berichtet ihre-vorsorge.de. Denn im Sterbe- sowie Folgejahr wird die hinterbliebene Individual noch gemeinsam mit dem oder der Verstorbenen steuerlich veranlagt, erhält additionally noch dessen Grundfreibetrag. Erst im übernächsten Jahr ändert sich das und der oder die Hinterbliebene könnte unter Umständen steuerpflichtig werden.
Was passiert, wenn die Steuererklärung nicht abgegeben wird?
Das Finanzamt kann säumigen Rentnern und Rentnerinnen trotzdem auf die Spur kommen: Durch ein lückenloses Meldeverfahren weiß der Fiskus nämlich ohnehin von den Alterseinkünften und wird dann früher oder später eine Steuererklärung einfordern. Zudem droht bei versäumter oder verspäteter Abgabe ein Verspätungszuschlag von 0,25 Prozent der festgesetzten Steuer bzw. mindestens 25 Euro im Monat.
Mit Materials der dpa