Während Ärztinnen und Ärzte landauf, landab das Ende der Budgetierung fordern, muckt der Bundesrechnungshof: Die Ausgaben für die ambulante ärztliche Versorgung würden immer seltener begrenzt. Das könne die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung gefährden – das Land brauche mehr Budgets.
Die Budgetierung ambulanter Leistungen müsse gestärkt werden, um das Risiko unkontrollierbarer Ausgabensteigerungen und Fehlanreize zu mindern, fordert der Bundesrechnungshof in einem Prüfbericht, der Medical Tribune vorliegt. Bei den ärztlichen Organisationen ruft das schlicht Entsetzen hervor – wo sie doch derzeit hartnäckig von der Ampel-Regierung ein Ende der Budgetierung fordern. Doch dieses Ende soll es der Bundesbehörde zufolge maximal für Hausärzte in unterversorgten Regionen geben.
Die Finanzkontrolleure argumentieren: Die vertragsärztliche Vergütung legte zwischen 2009 und 2022 von 30,8 auf 44,2 Mrd. Euro zu. Während das MGV-Volumen in diesen Jahren relativ konstant rund 25 Mrd. Euro betrug, wuchs die extrabudgetäre Vergütung von 7 auf 19 Mrd. Euro. Der Anteil der extrabudgetären Vergütung an der vertragsärztlichen habe sich damit quick verdoppelt.
Ursache dafür sei einmal, dass extrabudgetäre Leistungen in den vergangenen Jahren kaum in die MGV (Morbiditätsorientierte Gesamtvergütung) eingedeckelt wurden. Durch den stetig steigenden Anteil der extrabudgetären Vergütung würde aber das Grundkonzept der MGV zunehmend ausgehöhlt. Außerdem seien von den 81 extrabudgetären Leistungsbereichen nur 25 Bereiche evaluiert worden. Auch die Verkürzung der Terminwartezeiten durch das TSVG sei nicht sachgerecht untersucht worden.
Das Minimal: Leistungen müssen bezahlt werden
Der Vorstandsvorsitzende des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung (Zi), Dr. Dominik von Stillfried, argumentiert in seiner Replik, dass keine Rede sein könne von einem unkontrollierten Ausgabenanstieg in der vertragsärztlichen Versorgung. Das Drawback sei, dass der Bundesrechnungshof rückwärtsgewandt arbeite. Zur Lösung der kommenden Probleme benötige es aber eine „Ermöglichungspolitik“. In den letzten fünf Jahren seien die Preise für Klinikleistungen um 13,5 % gestiegen – die der niedergelassenen Ärzte um lediglich 6 %. Dabei legten allein deren Personalkosten im selben Zeitraum um 16,7 % zu. „Die Forderung der Praxen, dass die Leistungen, die sie zur Versorgung der gesetzlich Versicherten erbracht haben, auch voll bezahlt werden, gehört zum absoluten Minimal einer Ermöglichungspolitik.“
Für den Chef der KV Baden-Württemberg, Dr. Karsten Braun, setzt der Bundesrechnungshof die falschen Prioritäten. „Budgetierung bedeutet, dass die Praxen entweder das Leistungsspektrum einschränken oder Behandlungen aus der eigenen Tasche bezahlen müssen.“ Seine Stellvertreterin Dr. Doris Reinhardt ergänzt: „Wir können nicht ein quasi unbegrenztes Leistungsversprechen abgeben, aber gleichzeitig die Zahl der Behandlungen einem Finances unterwerfen.“
Der Vorsitzende von MEDI Baden-Württemberg Dr. Norbert Smetak wird noch deutlicher: „Wenn die von uns geforderte Entbudgetierung nicht kommt, werden die Mitarbeitenden des Bunderechnungshofes künftig keinen Hausarzt oder keine Fachärztin mehr sehen.“ Die Abschaffung der Neupatientenregelung habe bereits viele Praxen existenziell gefährdet, weitere Einschränkungen würden die Praxen nicht mehr verkraften.
Quelle: Medical-Tribune-Bericht