Seit Anfang Juli 2024 gelten neue Mautregeln in Deutschland. Die Mautpflicht greift jetzt auch bei Fahrzeugen ab 3,5 Tonnen, wobei reine Wohnmobile ausgenommen sind. Eine Ausnahme gibt es auch für Handwerkerfahrzeuge, die unter 7,5 Tonnen wiegen. Welche Berufe hier anerkannt werden, steht in dieser Liste.
Die sogenannte Handwerkerausnahme greift dann, wenn Mitarbeiter eines Handwerksbetriebs mit dem Fahrzeug unterwegs sind und Materials oder Maschinen transportieren. Auch wenn handwerklich gefertigte Güter transportiert werden, müssen keine Mautgebühren bezahlt werden.
Das gilt auch für Rückwege und Leerfahrten, beispielsweise wenn man Güter ausgeliefert hat und dann mit einem leeren Fahrzeug zurück zum Betrieb fährt. Hier ist wichtig, dass es einen unmittelbaren Zusammenhang mit den genannten Fällen gibt.