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VonAmy Walker
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Es geht schneller, als man denkt: Wer sich nicht richtig mit seinen Finanzen und Steuern auskennt, kann Fehler machen. Und dann steht plötzlich der Vorwurf Steuerhinterziehung im Raum.
Berlin – Die Steuererklärung ist für viele Menschen ein Angstgegner. Denn in dem Formular stecken nicht nur bürokratische Begriffe und undurchsichtige Erklärungen. Noch dazu gibt es zahlreiche kleine und große Fallstricke, die einem zum Verhängnis werden können. Dabei können diese – auch wenn das überhaupt nicht beabsichtigt struggle – böse ausgehen und sogar rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Hier erklären wir einige Fallstricke, über die jeder aus Versehen stolpern kann.
Unbewusste Steuerhinterziehung ist strafbar
Auch wer unbewusst Steuern hinterzieht, muss mit einer Strafe rechnen. Das nennt man dann die „fahrlässige Steuerhinterziehung“, auf Behördendeutsch heißt das „leichtfertige Steuerverkürzung“, was als Ordnungswidrigkeit gilt und laut § 370 Abs. 1 AO mit einer Geldstrafe bis zu 50.000 Euro geahndet wird. Nur bei einer vorsätzlichen Steuerhinterziehung kann es zu einer Freiheitsstrafe kommen.
Um den Vorwurf der Steuerhinterziehung zu meiden, sollte man bei Unsicherheiten immer einen Steuerberater oder eine Steuerberaterin hinzuziehen. Aber Achtung: Auch wenn diese Fachperson Fehler macht oder sogar absichtlich Steuern hinterzieht, ist man nicht vor Strafe geschützt. Für seine eigenen Steuern ist am Ende jede Particular person selbst verantwortlich.
Steuererklärung nicht abgegeben: So schnell wird man zum Steuersünder
Der einfachste Weg, plötzlich als Steuersünder zu gelten ist, indem man seine Steuererklärung einfach nicht abgibt. Die Abgabe einer Steuererklärung ist nicht für jeden verpflichtend. Aber bei bestimmten Personen schon – und da gelten ganz klare Fristen. Die Pflicht zur Steuererklärung gilt unter anderem in folgenden Fällen:
- In der Regel für Eheleute (außer bei Steuerklassen IV/IV)
- Für Personen mit mehreren Arbeitsverhältnissen sowie Freiberufler
- Für Personen, die Nebeneinkünfte (z.B. Mieteinnahmen) über 410 Euro haben
- Für Personen, die Lohnersatzleistungen (Bürgergeld, Krankengeld, Elterngeld, Kurzarbeitergeld) über 410 Euro erhalten
Wer seine Steuererklärung mal vergisst, wird vom Finanzamt an die Abgabe erinnert. Wer die Mahnungen des Amtes aber ignoriert, kann dann schnell Ärger bekommen – und im schlimmsten Fall der Steuerhinterziehung beschuldigt werden.
Erben und Schenkungen: Fristen und Freibeträge beachten
Die Erbschaftssteuer kann umgangen werden, das ist vielen Menschen bekannt. Damit das Finanzamt nicht doch noch mit dem Vorwurf der Steuerhinterziehung um die Ecke kommt, sollten aber die Freibeträge bekannt sein. Hier ein Überblick über die Freibeträge beim Erben:
Verwandtschaftsgrad zum Verstorbenen | Freibetrag |
---|---|
Ehepartner | 500.000 Euro |
Kinder bzw. Enkelkinder, deren Eltern schon tot sind | 400.000 Euro |
Enkelkinder | 200.000 Euro |
Eltern & Großeltern | 100.000 Euro |
Geschwister / Nichten & Neffen | 20.000 Euro |
unverwandte Erben | 20.000 Euro |
Diese Freibeträge gelten auch bei einer Schenkung vor dem Tod. Lediglich bei Schenkungen an Großeltern und Eltern gibt es einen Unterschied: Dort liegt der Freibetrag bei 20.000 Euro, additionally deutlich niedriger als beim Erben. Die Schenkungsfreibeträge gelten alle zehn Jahre von neuem.
Diese unterschiedlichen Freibeträge, die vom Verwandtschaftsgrad abhängen, können einem zum Verhängnis werden. Wer seinen Eltern beispielsweise eine Schenkung von 100.000 Euro veranlasst – im Glauben, der Freibetrag wäre derselbe, wie beim Erben – erlebt eine böse Überraschung. Wird die Schenkung nicht dem Finanzamt richtig angezeigt, kann eine Strafe drohen.
Auch wichtig zu bedenken: Nach dem Tod eines Verwandten gibt es eine Frist von drei Monaten, um das Erbe beim Finanzamt anzuzeigen. „Gemeint ist eine schriftliche Info, damit das Finanzamt prüfen kann, ob eine Erbschaftsteuererklärung erforderlich ist“, erläutert ein Rechtsanwalt dem Handelsblatt.
Darlehensvertrag zwischen Angehörigen: Es darf nicht nur Schein sein
Privatleute und Angehörige können untereinander Darlehensverträge schließen. Dafür kann es unterschiedliche Szenarien geben, beispielsweise wenn Eltern ihren Kindern steuerfrei die Immobilie überlassen wollen. Doch bei privaten Darlehen muss der Vertrag einem Fremdvergleich entsprechen, das heißt, die Konditionen müssen einem üblichen Darlehensvertrag ähneln – additionally beispielsweise auch die Festlegung von Zinsen. Diese müssen bei der Steuererklärung angegeben werden, sie werden besteuert. Wird das nicht beachtet, gibt es Ärger.
Da die Gefahr von Missbrauch bei privaten Darlehensverträgen als besonders hoch eingeschätzt wird, schauen Finanzämter da ganz genau hin. Es lohnt sich additionally wirklich nicht, hier zu tricksen.
Eine fehlerhafte Steuererklärung kann zu viel rechtlichem Ärger führen.
© IMAGO/Michael Bihlmayer
Geld verdienen mit Apps: Steuern nicht vergessen
Es gibt heutzutage viele Mittel und Wege, um ein bisschen Extra-Geld zu verdienen. Ob mit einer Nebentätigkeit als Haustiersitter oder indem man Secondhand-Kleidung auf Vinted verkauft – die moderne Gesellschaft hat viel zu bieten. Aber auch hier lauert ein Steuer-Fallstrick: Wer regelmäßig auf diesem Wege Gewinne erzielt, wird unter Umständen steuerpflichtig. Wer besonders viel verkauft, gilt als Gewerbe und muss dann Umsatzsteuer zahlen. Bei Umsätzen unter 22.000 Euro im Jahr kann man als Kleinunternehmer gelten und bleibt steuerfrei.
Das Handelsblatt macht außerdem darauf aufmerksam, dass die Vermietung einer Immobilie über die Plattform Airbnb sogar sehr häufig steuerpflichtig wird. Hier gelte eine Freigrenze von gerade mal 520 Euro – jeder Gewinn, der darüber liegt, muss versteuert werden.
Fazit: Steuerberater können helfen
Diese Beispiele veranschaulichen: Wer sich nicht auskennt, kann sehr schnell zum Steuersünder werden. In der Regel sollte man additionally im Zweifel bei einem Profi nachfragen. Vor allem, wenn es um höhere Vermögenswerte und größere Summen geht, kann es gefährlich werden – etwaige Nachzahlungen tun dann ganz besonders weh. Wie immer gilt auch der Grundsatz: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
Rubriklistenbild: © IMAGO/Michael Bihlmayer