Der Renteneintritt verschiebt sich immer weiter nach hinten. Doch es gibt Möglichkeiten, früher in Rente zu gehen. Was hilft dabei ein Minijob?
Bremen – Die Rente ist in Deutschland ein kontroverses und viel diskutiertes Thema. Bis ins Jahr 2031 wird das Eintrittsalter für die Regelaltersgrenze ohne Abschläge schrittweise auf 67 Jahre angehoben. Diese Altersgrenze wird damit für Personen, die ab 1964 geboren wurden, gelten.
Dennoch ist es auch möglich, früher in die Rente einzutreten. Dann müssen jedoch teilweise Abschläge in Kauf genommen werden oder eine bestimmte Versicherungszeit nachgewiesen werden. Doch wie wirkt sich ein Minijob auf das Renteneintrittsalter aus? Kann eine geringfügige Beschäftigung zu einer früheren Rente führen?
Altersgrenze für besonders langjährig Versicherte: Ab 45 Beitragsjahren früher in Rente
Dazu muss man die Regelungen zur Altersgrenze für langjährig Versicherte und die Altersgrenze für besonders langjährig Versicherte betrachten. Darüber klärt die Deutsche Rentenversicherung auf ihrer Web site auf. Erstere greift bei Personen, die mindestens 35 Jahre in der Rentenversicherung nachweisen können. Sie haben die Möglichkeit, vorzeitig in Rente zu gehen. Das ist frühestens ab 63 Jahren möglich. Professional Jahr werden dabei jedoch 3,6 Prozent der Rente abgezogen.

Als besonders langjährig versichert gilt man, wenn man 45 Jahre in der Rentenversicherung ist. Menschen, die vor 1953 geboren wurden, konnten dann abschlagsfrei mit 63 in Rente gehen. Doch auch hier wird das Eintrittsalter nun schrittweise angehoben, sodass alle Geburtsjahrgänge ab 1964 frühestens mit 65 Jahren abschlagsfrei Rente beziehen können.
Früher in Rente durch Minijob? Wird in die Versicherungszeit einberechnet.
Hier kommt das Thema Minijob ins Spiel. Denn eine geringfügige Beschäftigung wird laut der deutschen Rentenversicherung in die Versicherungszeit mit einberechnet. Zumindest dann, wenn sich der Beschäftigte nicht von der Versicherungspflicht befreien lässt, welche seit 2013 gilt. Dabei werden Beiträge, die mit dem Arbeitgeber gemeinsam gezahlt werden, vollständig berücksichtigt. Beiträge, die der Arbeitgeber alleine bezahlt hat, nur anteilig. Generell wird der Hauptteil des Beitrages vom Arbeitgeber gedeckt. Dieser zahlt 15 Prozent des Gehaltes ein, während Beschäftigte selbst lediglich 3,6 Prozent des Verdiensts in die Rentenversicherung einzahlen.
Früher in Rente nach 45 Versicherungsjahren: Diese Zeiten werden berücksichtigt
- Pflichtbeiträge für eine Beschäftigung oder selbstständige Tätigkeit
- Beiträge für Minijobs, die gemeinsam mit Arbeitgeber gezahlt wurden. (Beiträge von Arbeitgeber alleine werden nur anteilig berücksichtigt)
- Pflichtbeiträge und Berücksichtigungszeiten für die Erziehung eines Kindes bis zum 10. Geburtstag.
- Nicht erwerbsmäßige Pflege, Wehr- und Zivildienstpflicht
- Pflichtbeiträge oder Anrechnungszeiten wegen des Bezugs von Sozialleistungen. Sozialleistungen der Agentur für Arbeit in den letzten beiden Jahren vor der Rente nur dann, wenn Leistung wegen Insolvenz oder vollständiger Geschäftsaufgabe des Arbeitgebers bezogen wurde.
- Ersatzzeiten
- Freiwillige Beiträge nur dann, wenn mindestens 18 Jahre Pflichtbeiträge
- (Quelle: Deutsche Rentenversicherung)
So können beispielsweise additionally Schüler oder Studenten bereits Versicherungszeit sammeln, ohne bereits voll arbeitstätig zu sein. Doch nicht nur vor der Rente kann ein Minijob von Bedeutung sein. Viele Rentner entscheiden sich auch während des Ruhestandes für eine Nebentätigkeit.