In eineinhalb Wochen beginnen in Bremen und Niedersachsen die Sommerferien. Für viele Menschen startet damit die Urlaubszeit. Reiseanbieter und Buchungsportale bieten ihnen unzählige Versicherungen an, um intestine geschützt in den Urlaub zu starten. Worauf Reisende achten sollten und auf welche Versicherung sie verzichten können.
Welche Reiseversicherungen sind oft schon durch vorhandene Policen abgedeckt?
Der Schutz einer privaten Haftpflichtversicherung gilt auch im Ausland, sagt Roland Stecher, Versicherungsexperte der Verbraucherzentrale Bremen. “Das kann zum Teil existenzsichernd sein”, sagt er. Denn jede Individual haftet dafür, wenn sie etwas beschädigt oder jemandem einen Schaden zufügt. Daneben umfasst die gesetzliche Krankenversicherung die Kosten für Krankheitsfälle im EU-Ausland. Nicht enthalten ist allerdings der medizinische Rücktransport aus dem Ausland. “Dafür muss man eine Auslandskrankenversicherung abschließen”, sagt Stecher.
Lohnt sich eine Auslandskrankenversicherung?
“Die Verbraucherzentrale rät dazu, eine Auslandskrankenversicherung abzuschließen und diese laufen zu lassen”, sagt Stecher. Nach seinen Angaben sollte man das Angebot aber immer wieder zum Beispiel auf Kosten überprüfen und gegebenenfalls den Versicherer wechseln. Sie kostet laut Stecher in der Regel zwischen sechs und zwölf Euro. Der Versicherungsschutz umfasst alle Urlaube, die nicht länger als sechs oder acht Wochen dauern. Die Versicherung gilt auch außerhalb der Europäischen Union. Zudem sollte ein Rücktransport in der Leistung enthalten sein.
Welche Unterschiede ergeben sich bei Reisenden mit einer privaten Krankenversicherung?
“Die personal Krankenversicherung ermöglicht einen Zusatzbaustein, der die komplette Auslandskrankenversicherung mit abdeckt”, sagt Stecher. Diesen müssen Versicherungsnehmer jedoch separat abschließen. Sie koste nur wenige Euro im Jahr. “Auch da ist es wichtig, in die Bedingungen zu schauen, welche Versicherungsfälle vom Schutz eingeschlossen sind und ob nicht doch ein Zusatz erforderlich ist.”
Was müssen Reisende bei der Reiserücktrittsversicherung beachten?
Neben einer Auslandskrankenversicherung ist nach Angaben des Verbraucher-Experten eine Reiserücktrittsversicherung sinnvoll. Hierbei übernimmt der Anbieter die Stornokosten, wenn die Reise aufgrund einer Krankheit ausfalle. Reisende können sie um eine Reiseabbruchversicherung erweitern. Diese greife, wenn die Reise bereits angetreten ist. Die Reiserücktrittsversicherung umfasse zudem den Rücktransport im Todesfall. Lediglich die Insolvenz des Reiseanbieters ist im alleinigen Risiko des Reisenden. Der Verbraucherschützer rät zur Reiserücktrittsversicherung, wenn die Buchung lange vor dem Urlaub warfare, oder dieser kostspielig ist. “Bei kurzfristigen Reisen kann man darauf verzichten”, sagt Stecher. “Zu beachten ist, dass die Reiserücktrittsversicherung oftmals innerhalb von 14 Tagen nach der Buchung abgeschlossen worden sein muss.” Diese können Reisende direkt über den Reiseanbieter abschließen, müssen das aber nicht tun. Wer sich im Web umschaue, erhalte günstigere Angebote von anderen Versicherungsunternehmen. Eine andere Möglichkeit ist die sogenannte Reisejahresversicherung. Diese ist nicht auf eine Reise beschränkt, sondern umfasst eine vorher abgeschlossene Versicherungssumme für alle Reisen im Jahr. “Für Menschen, die viel verreisen, lohnt sich der Jahresvertrag, da er bequemer und flexibler ist”, sagt Stecher. “Bei wenig Reisenden ist die Einmalpolice günstiger.” Zu beachten ist, dass bei Abschluss schon bekannte Erkrankungen im Schutz der Reiserücktritts- und Reisejahresversicherung nicht enthalten sind. Wie viel die Versicherung kostet, ist abhängig vom Preis und der Länge des Urlaubs. “Reisende müssen bei Durchschnittsurlauben mit Kosten zwischen 80 und 200 Euro rechnen.”
Wo sollte man spezielle Reiseversicherungen abschließen?
“Es gibt viele Versicherungsanbieter. Reisende können sich on-line und auf Vergleichsportalen informieren”, sagt Stecher. Vertrauen Reisende einem Versicherungsvermittler oder einem Reisebüro, lohne es sich, auf ihn zurückzugreifen. “Es ist egal, wo man die Versicherung abschließt. Die Hauptsache ist, dass man ausreichend versichert ist und darum muss sich der Reisende selbst kümmern”, sagt Stecher. Wer sich on-line informiert, erhält oftmals günstigere Angebote.
Welcher Schutz kann in Kreditkarten enthalten sein?
Ein Kreditkartenvertrag beinhaltet oftmals eine Auslandskrankenversicherung. Reisenden mit sogenannten Gold-Kreditkarten, die viele Finanzinstitute als Premium- und oft auch kostenintensiveres Produkt anbieten, stehen zudem häufig weitere Versicherungsleistungen zu. Welche das sind, hängt vom Kreditkartenanbieter ab. “Da sollte man sich vor dem Urlaub beim Kreditkartenanbieter informieren”, sagt Stecher. “Abseits der Auslandskrankenversicherung ist der Versicherungsschutz nur inbegriffen, soweit man auch mit der Kreditkarte bezahlt.”
Welche Versicherungen machen keinen Sinn?
“Reisegepäckversicherung, Rundum-sorglos-Pakete und Reisehaftpflicht- sowie Reiseunfallversicherung brauchen Reisende in der Regel nicht”, sagt Stecher. Bei der Gepäckversicherung seien die Auflagen sehr hoch. Die Reisenden seien verpflichtet, ihr Gepäck dauerhaft bei sich zu führen. “Was viele nicht wissen, ist, dass Diebstähle aus dem verschlossenen Hotelzimmer auch von der deutschen Hausratsversicherung abgedeckt sind.” Bei anderen Versicherungspaketen sei ein großer Teil der Angebote unnötig. Reisende bräuchten nur einen kleinen Teil davon. “Viel besser ist es, individuell zu schauen und den Schutz auf die Bedürfnisse abzustimmen”, sagt Stecher.