Wer Opfer eines Einbruchs wird, muss nicht nur mit materiellen Verlusten, sondern auch mit seelischen Beeinträchtigungen rechnen. Immerhin ist ein völlig fremder Mensch in die eigene Privatshäre eingedrungen. Trotz des ersten Schocks kommt es darauf an, einen klaren Kopf zu bewahren und ganz pragmatisch einige Dinge zu regeln.
Polizei verständigen
Rufen Sie sofort 110 an und melden Sie den Einbruch. Wichtig ist, die Wohnung zunächst im vorgefundenen Zustand zu belassen. Ist aber ein Fenster eingeschlagen und es regnet, dürfen Sie es natürlich abdichten.
Die Spurensicherung kommt erst am Folgetag. Daher ist es sinnvoll, Schäden und Einbruchsspuren selbständig mit Fotos zu dokumentieren. Ab wann die Wohnung aufgeräumt werden kann, sollte von der Polizei erfragt werden. Die Fotos sind wichtig für die Versicherung. Rufen Sie sie ebenfalls umgehend an.
EC-, Kredit- und Mobilfunkkarten sperren, gestohlene Ausweispapiere melden
Bei Verlust von EC- oder Kreditkarten, Sparbüchern und Wertpapieren muss unverzüglich bei der Financial institution eine Sperrung veranlasst werden, um auszuschließen, dass ein Täter noch größeren Schaden verursacht. Das Gleiche gilt für Kundenkarten oder On-line-Banking-Konten, vor allem wenn Passwörter oder PIN-Codes zugänglich waren. Für diese Zwecke gibt es den bundesweiten gebührenfreien Sperr-Notruf 116116.
Mobilfunkkarten müssen durch Anruf beim jeweiligen Anbieter gesperrt werden. Für die Fahndung eines Mobiltelefons braucht die Polizei dessen 15-stellige IMEI-Nummer. Diese Nummer lässt sich durch Drücken der Tastenkombination *#06# herausfinden und sollte für den Fall des Diebstahls notiert werden.
Gestohlene Ausweispapiere müssen schnellstmöglich der Personalausweisbehörde gemeldet werden. Sollte die On-line-Ausweisfunktion beim Personalausweis aktiv sein, lässt sich diese ebenfalls über den Sperr-Notruf 116 116 deaktivieren.
Hausratversicherung informieren
Im Falle eines Einbruchdiebstahls greift die Hausratversicherung. Doch ohne polizeiliche Anzeige wird der Versicherungsfall nicht bearbeitet. ERstatten Sie daher offiziell Anzeige.
Unbedingt sollte man sich vor den Aufräumarbeiten beim Versicherer erkundigen, ob eigene Bilder zur Schadensdokumentation ausreichen oder ob ein Gutachter zur Besichtigung kommen muss. Die Versicherung möchte in der Regel die genaue Bezeichnung, das Alter, den Anschaffungsort und den Anschaffungspreis erfahren. Eine Liste mit diesen Informationen muss auch an die Polizei gegeben werden.
Um sicherzugehen, dass es die gestohlenen Gegenstände tatsächlich im Haushalt gegeben hat, kann die Versicherung dazu Nachweise einfordern. Dies sind in der Regel Kaufbelege oder Fotos.
Als Nachweis können auch Bilder vorgelegt werden, auf denen der Hausrat erkennbar ist. Im Zweifel kann der Geschädigte auch eidesstattliche Versicherungen von Personen, die intestine mit dem Haushalt vertraut sind, anführen.
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Was ist beim Einbruch versichert?
Dazu gehören das gesamte entwendete Eigentum sowie nötige Reparaturmaßnahmen. Auch Sachen, die im Keller oder der Storage gelagert wurden, oder Leihgaben von Familie oder Freunden sind versichert. Bei Letzterem muss der Bestohlene allerdings belegen können, dass das Geliehene vorübergehend in seinem Besitz battle. Wenn Schlösser ausgewechselt werden oder im Haushalt dringend benötigte Gegenstände nachgekauft werden müssen, sollten Geschädigte die Belege für die Versicherung aufbewahren.
Seelische Belastung im Blick behalten
Einbruchsopfern kann es passieren, dass sie sich in den eigenen vier Wänden unsicher fühlen oder nicht mehr ruhig schlafen können. Es ist wichtig, diese Probleme zu thematisieren und sie nicht abzutun. Man kann seine Ängste Freunden mitteilen oder auch professionelle Beratung, etwa von der Opferberatung “Weißer Ring” in Anspruch nehmen. Er bietet Begleitung zu Terminen bei Polizei, Staatsanwalt und Gericht an und hilft bei Notlagen im Zusammenhang mit der Straftat.
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Dieses Thema im Programm:Das Erste | BRISANT | 15. Februar 2020 | 17:10 Uhr