Die Kindergrundsicherung erleichtert Familien und Kindern in Ausbildung den Zugang zu bestehenden Leistungen. Wer Anspruch auf welche Hilfen hat und wie man sie erhält.
Frankfurt am Foremost – Ab Januar 2025 soll es mit der gerade beschlossenen Kindergrundsicherung einige Änderungen für einkommensschwache Familien mit Kindern geben. Das Ziel dabei: Kinderarmut in Deutschland möglichst weitreichend zu verringern. Durch eine Bündelung verschiedener Leistungen für von Armut bedrohte Familien soll der Zugang zu den verschiedenen Hilfen erleichtert werden. So soll erreicht werden, dass anspruchsberechtigte Familien diese auch abrufen und erhalten.
Denn das passiert nach Berechnungen des Familienministeriums noch viel zu selten, wodurch viele Familien dann bislang jeden Monat weniger Geld zur Verfügung hatten, als ihnen zugestanden hätte. Zwei Drittel der Familien lassen demnach Leistungen verfallen – aus Unkenntnis oder wegen bürokratischer Hürden.
Die Leidtragenden sind dabei letztlich in erster Linie die Kinder. Denn wer im Kindesalter armutsbetroffen ist, hat deutlich schlechtere Zukunftsaussichten. Das soll mit der Neuregelung der Kindergrundsicherung anders werden. Aber was ändert sich eigentlich genau mit diesem „Neustart der Familienförderung“, wie das Familienministerium es nennt?
Wer Anspruch auf welche Leistungen aus der Kindergrundsicherung hat
Die wohl wichtigste Neuerung ist, dass Familien sich nicht mehr für jede Einzelleistung an die verschieden zuständigen Stellen wenden müssen, sondern dass alle Maßnahmen zur Kindergrundsicherung über ein On-line-Portal abrufbar sein werden. Nach dessen Fertigstellung, die zum Begin der Kindergrundsicherung im Januar 2025 erfolgen muss, soll es dort auch die Möglichkeit eines On-line-Checks geben, der darüber aufklärt, ob noch weitere Ansprüche bestehen, heißt es in einem Papier des Bundesfamilienministeriums.
Bisher gab es für armutsbedrohte Familien verschiedene Leistungen: das Kindergeld, den Kinderfreibetrag, den Kinderzuschlag, Teile des sogenannten Bildungs- und Teilhabepakets sowie Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch. Diese mussten alle einzeln beantragt, geprüft und berechnet werden. Diese Leistungen werden in der Kindergrundsicherung zusammengefasst und werden alle bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit beantragt, heißt es weiter.
Die Kindergrundsicherung besteht dann im Wesentlichen aus zwei Bestandteilen: einem festen Grundbetrag, dem sogenannten Kindergarantiebetrag, der jedem Sort zusteht. Er ersetzt das bisherige Kindergeld und ist unabhängig vom Einkommen der Eltern. Aktuell erhalten Eltern 250 Euro Kindergeld im Monat professional Sort.
Welche Höhe die Leistungen der Kindergrundsicherung haben
Der Kindergarantiebetrag soll künftig regelmäßig nach oben angepasst werden, wenn das Leben in Deutschland teurer wird und das allgemeine Existenzminimum damit steigt. Der Kindergarantiebetrag ist fest und nicht an Bedingungen geknüpft. Er kann nicht von Sozialleistungen der Eltern wie dem Bürgergeld abgezogen werden.
Des Weiteren gibt es noch einen Kinderzusatzbetrag, der je nach Alter und Einkommen der Eltern unterschiedlich hoch ausfällt. Je weniger die Eltern verdienen, desto höher fällt er aus. Es handelt sich dabei um eine Weiterentwicklung des bisherigen Kinderzuschlags, den erwerbstätige Eltern mit geringem Einkommen beantragen konnten. Doch auch Eltern und Kinder, die bislang Bürgergeld erhalten haben, sollen diese Leistung erhalten können. Künftig darf dem Eckpunktepapier zufolge außerdem mehr vom Einkommen aus der Erwerbstätigkeit behalten werden.
Bis zu welchem Alter es die Kindergrundsicherung gibt und wer sie erhält
Auch Familien, die Bürgergeld oder Sozialhilfe beziehen, haben nun Anspruch auf diesen Zusatzbetrag. Teile des bisherigen Bildungs- und Teilhabepakets werden in diesen neuen Zusatzbetrag einfließen und durch diesen ersetzt. So sollen z. B. kulturelle und sportliche Aktivitäten für Kinder finanziell stärker gefördert werden. Wie hoch diese Leistungen im Einzelnen ausfallen, steht bisher noch nicht fest.
Wie schon beim Kindergeld sollen alle Kinder bis zu einem Alter von 18 Jahren Kindergrundsicherung erhalten können. Junge Menschen, die eine Ausbildung machen, werden bis zum 25. Geburtstag durch die Kindergrundsicherung unterstützt. Wer ein Studium beginnt, erhält die Leistungen bis zum 27. Lebensjahr.
Volljährige Kinder, die sich in einer beruflichen oder akademischen Ausbildung befinden, können den ihnen zustehenden Betrag direkt erhalten.
Alleinerziehende profitieren von der Neuregelung der Kindergrundsicherung
Besonders Alleinerziehende werden durch die neue Kindergrundsicherung besser gestellt. Denn Unterhaltszahlungen sollen künftig nur noch zu 45 Prozent als Einkommen in die Berechnungen einfließen. Das ist vor allem für Kinder, die bisher Bürgergeld erhalten haben, eine Verbesserung. Bislang werden Unterhaltsleistungen bisher zu 100 Prozent angerechnet. Alleinerziehende sind besonders häufig von Armut betroffen, das soll an dieser Stelle ausgeglichen werden.